AGB & Datenschutz

1. Vertragsinhalt
Sämtliche Lieferungen und Leistungen (insbesondere Reparaturen und Montage) von Gugl Ingo (im folgenden DCG Fenstertechnik genannt) werden ausschließlich zu diesen Bedingungen erbracht, die durch jede vertragliche Erklärung oder Handlung des Kunden (Warenannahme, Bestellung etc.) für alle gegenwärtigen und zukünftigen Vertragsbeziehungen anerkannt werden. Änderungen sind ausdrücklich nur in Schriftform und durch die DCG Fenstertechnik bestätigen zu lassen. Vertragsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn DCG Fenstertechnik diesem nicht ausdrücklich widerspricht. Für Punkte, die in diesen Bedingungen nicht geregelt sind, gilt allgemeines Recht.

2. Angebot
2.1 Alle unsere Angebote sind für 14 Tage bindend, sofern nicht anderes angegeben ist. Prospekte, technische Beschreibungen stammen von unseren Zulieferern und wir übernehmen somit keine Haftung dafür. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es zu Abweichungen der abgebildeten Mustern, besonders in Farbtönen, kommen kann.

2.2 Die DCG Fenstertechnik ist berechtigt, Vertragsverhandlungen mit dem Kunden auch zu beenden oder abzubrechen, ohne dass dem Kunden Anspruch auf Ersatz daraus erwächst. Abweichungen vom Gesamtauftrag können entsprechende Preisänderungen zur Folge haben. Wird im Zuge der Leistungsausführung festgestellt, dass die angebotenen Arbeiten aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen geändert werden müssen, so werden die dadurch entstehenden Mehrkosten gesondert verrechnet.

2.3 Der Kunde haftet der DCG Fenstertechnik gegenüber für die Richtigkeit und Vollständigkeit jener Unterlage, die der Kunde der DCG Fenstertechnik für die Ausführungen des Vertrages überlässt. Eigentums- und Urheberrechte an allen mit der Durchführung des Vertrages zusammenhängenden Unterlagen- auch in elektronischer oder vergleichbarer Form- verbleiben bei der DCG Fenstertechnik. Diese Unterlagen sind Dritten nicht zugänglich zu machen und auf Verlangen der DCG Fenstertechnik dieser zurückzustellen.

3. Preise
3.1 Wenn nichts anderes vereinbart, gelten die angeführten Preise ab Lager in Weißbach bei Lofer. Die angeführten Preise beruhen auf den Kosten zum Zeitpunkt der Angebotslegung. Sollten zwischen diesem Zeitpunkt und dem der Auftragserteilung Änderungen eintreten, ist die DCG Fenstertechnik berechtigt die Preise neu zu berechnen. Die Mehrwertsteuer wird zu dem am Tag der Lieferung gültigen Steuersatz extra ausgewiesen verrechnet.

3.2 Auch wenn der Gültigkeitszeitraum angegeben ist, bleiben Preiskorrekturen infolge tiefgreifender wirtschaftlicher Veränderungen vorbehalten, ebenso Korrekturen von Druck- bzw. Schreib- oder Rechenfehlern. Für derartige Fehler wird keine Haftung übernommen.

4. Versandkosten & Mindestbestellwert
Es besteht kein Mindestbestellwert. Wir verrechnen Versandkosten, Inland, in der Höhe von 8,00 EURO Portoanteil bis Paketmarke PM-70. Größere Pakete oder Langgut wird gesondert berechnet . Versandkosten ins Ausland werden gesondert berechnet.

5. Bestellung und Auftragsabwicklung
Wir bitten um Ihre Bestellung per Brief, Fax oder E-Mail. Sollten bei Bestellung per Fax oder E-Mail ein weiterer Übertragungsversuch notwendig sein, bitten wir Sie diesen mit „2.Versuch“ zu kennzeichne. Andernfalls kann es zu einer Doppelbestellung kommen. Im Normalfall erhalten Sie für eingegangene Bestellungen keine Auftragsbestätigung.

6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Bis zur vollständigen Bezahlung aller finanzieller Verpflichtungen seitens des Kunden samt Zinsen und allfälliger Einbringungskosten bleibt die DCG Fenstertechnik Eigentümer aller Waren, wobei der Eigentumsvorbehalt an bereits bezahlten Waren als Sicherungsmittel bis zur Bezahlung sämtlicher anderer Forderungen von der DCG Fenstertechnik aufrecht bleibt. Auch der Einbau der Waren in unbewegliche Sachen bleibt der Eigentumsvorbehalt jedenfalls an den leicht abnehmbaren Teilen wie Fensterflügel und Türblätter etc. aufrecht.

6.2 Bei Verzug des Kunden ist die DCG Fenstertechnik berechtigt, vorbehaltlich des Rücktrittsrechtes vorerst den Eigentumsvorbehalt auch ohne Rücktritt vom Vertrag, diesfalls zur Sicherstellung der Waren durchzusetzen, wodurch die vertraglichen Verpflichtungen des Kunden vorerst nicht aufgehoben werden. Bei Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes ist die DCG Fenstertechnik berechtigt, sich den Besitz an den Waren ohne gerichtliche Hilfe zu verschaffen, wobei der Kunde auch der Beseitigung von Zutrittshindernissen mit angemessenen Mitteln zustimmt.

6.3 Der Kunde hat die DCG Fenstertechnik von Zugriffen Dritter, insbesondere Pfändungen der Ware sofort zu verständigen. Der Kunde hat alle zur Verfolgung des vorbehaltenen Eigentums und der abgetretenen Forderungen zweckdienliche Angaben und Unterlagen der DCG Fenstertechnik unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Der Kunde hat alle mit der Vereinbarung und Durchsetzung des Eigentumsvorbehaltes auflaufenden Kosten zu tragen bzw. zu ersetzen, und zwar unabhängig von einem allfälligen Ersatzanspruch der DCG Fenstertechnik gegen Dritte und vorbehaltlich weiterer Schadenersatzansprüche von der DCG Fenstertechnik.

7. Änderungen/ Stornierungen
Tritt nach Auftragserteilung ein Änderungswunsch, bzw. Stornierung von Seiten des Kunden auf, kann es von Seiten der Zulieferer zu Änderungs-, bzw. Stornokosten kommen. Diese sind zur Gänze vom Kunden zu tragen.

8. Lieferung
8.1 Wird nicht Ausdrücklich eine Zustellung der Waren vereinbart, sind diese selbst im Lager in Weißbach bei Lofer abzuholen. Die DCG Fenstertechnik behält sich das Recht vor, Waren die nicht binnen 14 Tagen nach Verständigung abgeholt werden, zu verrechnen.

8.2 Wird Lieferung frei Haus bzw. frei Baustelle vereinbart, bedeutet dies die Anlieferung zu einer von Ihnen im Vorhinein bekannt gegebenen Adresse, unter der Voraussetzung einer mit LKW befahrbaren Zufahrtsstraße. Das Risiko geht, bei vereinbarter Lieferung, nach Beendigung des Abladevorgangs auf den Käufer über. Die angegebenen Lieferfristen oder Lieferdaten sind als ungefähr zu betrachten. Werden Lieferfristen überschritten, entsteht daraus keinerlei, wie auch immer gearteten Ersatzansprüche für den Käufer.

9. Haftungsausschlüsse
Irrtümer, Druckfehler, Herstellerverfügbarkeit, Modellwechsel, Fehler der Auftragsannahme, sowie Abweichungen hinsichtlich Material, Gewicht, Abmessungen, technische Ausführungen oder ähnlicher Merkmale bleiben vorbehalten. Auskünfte technischer Art auf die von uns gelieferten Produkte erfolgen nach bestem Wissen, jedoch unverbindlich unter Ausschluss jeglicher Haftung ausgenommen grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Die Produktbeschreibungen auf der jeweiligen Internetseite, wie Abbildungen, Zeichnungen, Beschreibungen, Maß-, Gewichts-, Leistungs- und Verbraucherdaten sind keinesfalls als Zusicherung von Eigenschaften zu verstehen und freibleibend. Die DCG Fenstertechnik ist bemüht, so schnell wie möglich zu liefern, muss aber die Haftung für allfällige Lieferverzögerungen ausschließen. Wird die Lieferung durch Umstände, die wir nicht verschuldet haben, durch Ereignisse höherer Gewalt, Verkehrsstörungen, Vorleistungen des Kunden, usw. ganz oder teilweise verzögert, so verlängert sich sie Zeit der Behinderung.

10. Montagearbeiten
10.1 Vereinbarte Montagearbeiten umfassen die im Angebot ausdrücklich vereinbarten Leistungen. Zusätzliche Leistungen sind noch vor Beginn der Zusatzarbeiten schriftlich zu bestätigen.

10.2 Die DCG Fenstertechnik ist nicht verpflichtet, den mit ihr abgeschlossenen Vertrag selbst zu erfüllen, und kann sich dafür auch dritter geeigneter Unternehmungen (Subunternehmer) bedienen.

11. Leistungsstörungen
11.1 Der Käufer ist verpflichtet, die Ihm zugegangene Lieferung auf offensichtliche Mängel der Waren, Transportschäden, Fehl- oder Falschmengen sofort bei Empfang der Waren zu prüfen und vorhandene Mängel - auch wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung - sofort, versteckte Mängel sofort bei Erkennbarkeit anzuzeigen.

11.2 Bei Sachmängel ist die DCG-Fenstertechnik nach unserer Wahl zur Ausbesserung, Gutschrift des Minderwertes, Wandlung, Lieferung mangelfreier Ware und bei Unvollständigkeit zur Nachlieferung verpflichtet. Für Gewährleistung gelten die gesetzlichen Fristen, ausgenommen es werden von einem unserer Zulieferer Garantien über diese Fristen hinaus gewährt. Diese werden in vollem Ausmaß an den Käufer weitergegeben.

11.3 Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Abweichungen nach Maß, Güte, Farbe, Oberflächenbeschaffenheit etc. gemäß den einschlägigen Normen bzw. Branchenrichtlinien zulässig sind!

11.4 Des Weiteren ist der Kunde verpflichtet, Wartung- und Pflegeanleitungen des Herstellers genau zu befolgen. Für Schäden, die aus unsachgemäßer Anwendung entstehen, wird von mir keine Haftung übernommen.

11.5 Für Schadenersatzansprüche haftet die DCG Fenstertechnik nur bei grobem Verschulden, auch dann aber nur in Form von Naturalrestitution im Sinne von 11.2 und keinesfalls für Mangelfolgeschäden oder mittelbare Schäden, insbesondere aus Betriebsausfall oder für Schäden Dritter. Die Beweislast für ein Verschulden von der DCG Fenstertechnik trifft immer den Kunden. Eine allenfalls zu Lasten von DCG Fenstertechnik vereinbarte Konventionalstrafe oder ähnliches ist lediglich als Pauschalierung des Schadenersatzes nach den vorhergehenden Bestimmungen zu interpretieren, schließt darüber hinausgehend Schadenersatzansprüche jedenfalls aus und unterliegt immer dem richterlichen Mäßigungsrecht. Die Haftung von der DCG Fenstertechnik für anlässlich einer Montage verursachten Schäden an Gebäuden und anderen Konstruktionen wird darüber hinaus dahingehend eingeschränkt, dass die DCG Fenstertechnik nur nach Maßgabe der Deckung der Betriebshaftpflichtversicherung von der DCG Fenstertechnik in Anspruch genommen werden kann.

12. Zahlung
12.1 Die Zahlungen haben jeweils nach Rechnungslegung binnen 10 Tagen 2% Skonto oder binnen 20 Tagen ohne jeden Abzug auf ein von mir bekannt gegebenen Konto zu erfolgen. Bei E-Banking immer Rechnungsnummer und Kundennummer angeben.

12.2 Änderungen der Zahlungsfrist sind nur zulässig, wenn diese bereits am Auftragsschreiben schriftlich festgehalten sind.

12.3 Überweisungsspesen etc. sind zur Gänze vom Kunden zu tragen.

12.4 Bei Zahlungsverzug - in welcher Hinsicht immer - gelten 12% Verzugszinsen als vereinbart.

12.5 Der Kunde ist verpflichtet sämtliche mit der Einbringung der Forderung von der DCG Fenstertechnik verbunden Kosten, insbesondere Mahnspesen und Kosten eines von der DCG Fenstertechnik beigezogenen Gläubigerschutzverbandes, Inkassobüros und Rechtsanwaltes zu bezahlen und zu ersetzen.

13. Bankverbindung
Volksbank Salzburg
KontoNr 601 06 481
BLZ 45010
IBAN: AT 42 4501 0000 6010 6481
BIC: VBOEATWWSAL

14. Rücktritt vom Vertrag
14.1 Die DCG Fenstertechnik ist zum Rücktritt vom Vertrag mit dem Kunden berechtigt, wenn der Kunde mit der vereinbarten Vorauszahlung oder einer Teilzahlung in Verzug gerät und trotz Mahnung unter Nachfristsetzung (10 Tage) diese Zahlung nicht leistet. Alle daraus entstehenden Nachteile gehen zu Lasten des Kunden.

14.2. Rücktrittsrecht für Verbraucher

14.2.1 Widerrufsbelehrung/Rücktrittsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform, also z.B. Brief, E-Mail, Fax oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder der Sache. Bitte bei Rücksendung immer die Rechnungsnummer angeben. Das Widerrufsrecht besteht nicht für Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind.

Der Widerruf , bzw. die Rücksendung der Ware ist zu richten an folgenden Adresse:
DCG Fenstertechnik
Ingo Gugl
Oberweißbach 1
5093 Weißbach bei Lofer

14.2.2 Widerrufsfolgen
Im Falle eines Widerrufs sind die beidseitig empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzen zu leisten. Der Verbraucher hat die Kosten der Rücksendung zu tragen wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht.

15. Abtretungsverbot
15.1 Der Kunde kann die Rechte aus dem Vertrag mit der DCG Fenstertechnik nur mit ausdrücklicher Zustimmung der DCG Fenstertechnik an Dritte übertragen.

16. Erfüllungsort und Gerichtsstand
16.1 Für alle Lieferungen und Zahlungen gilt als Erfüllungsort der Sitz der DCG Fenstertechnik, und zwar auch dann wenn die Übergabe vereinbarungsgemäß an einem anderen Ort erfolgt.

16.2 Für alle zwischen der DCG Fenstertechnik und dem Kunden entstehenden Rechtsstreitigkeiten, auch über das Zustandekommen eines Vertrages und die Anwendbarkeit der gegenständlichen Bedingungen ist das sachlich zuständige Landesgericht in Salzburg zuständig. Die DCG Fenstertechnik kann auch das für den Kunden örtlich zuständige Gericht anrufen.

16.3 Auf die Rechtsverhältnisse zwischen der DCG Fenstertechnik und dem Kunden ist österreichisches Recht anzuwenden, das UN-Kaufrecht wird ausdrücklich ausgeschlossen.

16.4 Alle Erklärungen des Kunden sind nur wirksam, wenn sie mit eingeschriebener Post an die DCG Fenstertechnik abgesendet werden; ist der Kunde Konsument, genügt die Schriftform.

17. Adressänderung
Die Vertragspartner haben Adressänderungen einander unverzüglich mitzuteilen. Unterlässt ein Teil dies, so gilt dessen zuletzt bekannte Adresse für alle Zustellungen als Zustelladresse. Aufwendungen zur Adressermittlung trägt der säumige Teil.

18. Unwirksamkeitsklausel
Sollte eine Bestimmung dieser allgemeine Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Ist der Kunden Konsument, gelten die dem Konsumentenschutzgesetz widersprechenden Teile diesen Bedingungen nicht als Vertragsinhalt, oder diese Teile werden wo möglich, auf den gesetzeskonformen Inhalt geändert.